ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN.
Die Sprachschule kann in diesem Antrag und allen anderen damit im Zusammenhang stehenden Dokumenten als inlingua, inlingua Language Center(s), inlingua Fort Lauderdale Language Center oder inlingua Fort Lauderdale Beach Language Center bezeichnet warden. Gebühren und allgemeine Geschäftsbedingungen des Antrags gelten bis auf weiteres bei allen Kursen ab 2009. Sie ersetzen alle vorhergehenden Geschäftsbedingungen und unterliegen den Gesetzen des Bundesstaates Florida. Nur die englische Version der allgemeinen Geschäftsbedingungen ist rechtskräftig. inlingua Language Centers, eine vom US Department of Homeland Security zertifizierte Sprachschule, ist rechtlich autorisiert, Schüler mit Nicht-Einwanderungsstatus zu registrieren und aufzunehmen. Aufnahmeberechtigte Schüler sind verpflichtet, finanzielle Verantwortung nachzuweisen und müssen daher inlingua ein Schreiben der Bank vorweisen können oder, im Falle einer Förderungg (Sponsering), sowohl ein Schreiben der Bank als auch ein Schreiben der Firma oder des Sponsers vorlegen, der die finanzielle Unterstützung darlegt. Antragsteller eines F-1-Visums sind vom United States Department of Homeland Security verpflichtet, eine einmalige Gebühr von $200 (Stand: 1. März 2009) zu leisten. Die SEVIS-Gebühr muss direkt via Internet oder Post an das DHS (Department of Homeland Security) geleistet werden. Schüler (oder deren Eltern bzw. gesetzlicher Vormund falls unter 18 Jahren) müssen die inlingua-Anmeldung ausfüllen und unterschreiben und diese sowie die Anmeldegebühr dann per Post, Kurier oder Email zu inlingua senden (siehe inlingua-Anmeldung für weitere Details). Alle Schüler müssen bei Anmeldung mindestens 16 Jahre alt sein. inlingua stellt bei Erhalt aller erforderlichen Dokumente und Zahlungen eine schriftliche Bestätigung des Kurses sowie ein Zulassungsschreiben des PDSO (“Principal Designated School Official”) von inlingua. In dem Fall, dass inlingua die Anmeldung eines Schülers nicht anerkennt, werden alle bereits vom Schüler geleisteten Zahlungen in voller Höhe zurück erstattet. Zahlungen in voller Höhe für den gesamten Kurs, alle anfallenden Gebühren, Unterkunft sowie alle weiteren Leistungen müssen spätestens 30 Tage vor Kursbeginn geleistet werden. Schüler, die einen Transfer vornehmen, ihren Status ändern, das Land verlassen oder auf andere Weise vor dem offiziellen Kursende ihren Unterricht abbrechen oder beenden, haben keinen Anspruch auf Rückzahlungen, außer wie in unter “Stornierung” und “Rückzahlungen” beschriebenen Fällen. Für den Fall, dass ein Schüler wegen Nicht-Einhaltung der Programmvorschriften vom Kurs suspendiert wird (dies beinhaltet auch die Anwesenheitsbestimmungen), wird keine Rückerstattung geleistet inlingua behält sich das Recht vor, einen Schüler, dessen Verhalten nicht den Vorschriften entspricht, einzig nach dem Ermessen des Direktors der Sprachschule vom Programm auszuschließen, dessen Entscheidung endgültig ist. Beispiele für nicht regelkonformes Verhalten beinhalten, sind aber nicht begrenzt auf, unangemessenes Herumlungern; respektloses Benehmen; vulgären, ausfallenden oder unangemessenen Sprachgebrauch; störende, aggressive oder drohende Handlungen, sowie sexuelle Belästigung. OAusflüge, Aktivitäten und Exkursionen werden den Schülern als zusätzliche optionale Kurskomponenten angeboten. Teilnahme an solchen Veranstaltungen ist absolut freiwillig und optional. Schüler, die an Ausflügen teilnehmen wollen, müssen vor Antritt der Exkursion zunächst ein Haftungsverzicht-Formular (waiver) ausfüllen und unterschreiben. Gruppenunterricht findet auf Basis eines festen Stundenplans statt; jede Unterrichtseinheit entspricht 45 Minuten. Es gibt keine Garantie, dass eine Gruppe für die gesamte Kursdauer dieselbe Lehrperson hat. Alle Kurse sind vorbehaltlich der Verfügbarkeit. In dem unwahrscheinlichen Fall, dass der vom Schüler gewünschte Kurs nicht verfügbar ist, wird der Schüler dem nächst-angemessenen Kurs zugewiesen. Gemäß staatlicher Gesetze, die auf F-1-Visa in den USA studierende internationale Studenten betreffen, ist je nach Art des gewählten Kurses ein Minimum an 18 Wochenstunden erforderlich (Teilnahmepflicht). Schüler müssen am Unterricht gemäß des Schulstundenplanes teilnehmen. Nicht-Einhaltung dieser Anwesenheitspflichtsregeln hat die Beendigung des Programms für den Schüler zur Folge, ohne Rückerstattung eventueller noch nicht in Anspruch genommener Kursgebühren. Diese Regelung betrifft nur Schüler, die auf einem F-1-Studentenvisum in den USA studieren. Die Teilnahmepflicht für F-1-Visumsstudenten trifft nicht auf die Kündigungs- und Rückerstattungs-Police zu (siehe unten beschrieben). inlingua veröffentlicht seine Schul- und Programmrichtlinien, um höchsten Qualitätsstandards gerecht werden zu können sowie ein professionelles Lehr-Umfeld gewährleisten zu können. Die Einwilligung und Einhaltung dieser Richtlinien, wie auch aller anderen zutreffenden das Land und die Bundesstaaten betreffenden Gesetze sind vertragliche Verpflichtungen des Schülers. Nicht-Einhaltung jeglicher dieser Regeln kann den Programmausschluss des Schülers sowie die Nicht-Aushändigung der Kurszertifikate zur Folge haben. Jeder Schüler ist verantwortlich, seine eigene Krankenversicherung (oder jegliche andere Form von Versicherung, die der Schüler für notwendig erachtet) abzuschließen. Ebenso ist der Schüler eigenverantwortlich dafür, eine ihm von inlingua empfohlene Versicherung selbst zi recherchieren und zu evaluieren; inlingua macht keinerlei Aussagen und gibt keine Garantien in Bezug auf solche Versicherungen und wird nur auf schriftliche Aufforderung des Schülers hin – bei Einreichung des Antrags auf Zulassung zum Sprachkurs und Erhalt der nicht-erstattungsfähigen Zahlung in voller Höhe vor Beginn des Kurses – eine Versicherung für den Schüler abschließen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass solche Versicherungen – trotz Empfehlung oder Abschluss durch inlingua – von Dritten geleistet werden, die einzig Verantworgung für die Leistung dieser Versicherung übernehmen, so wie auch für Zahlungs- und Rückerstattungsrichtlinien (falls zutreffend). inlingua veröffentlicht einen alljährlichen Programmplan, der alle gesetzlichen Feiertage und Brückentage auflistet (siehe Preisliste für die genauen Daten). Kursgebührrückerstattung oder Ersatzstunden werden nicht geleistet als Resultat von nicht gehaltenem Unterricht auf Grund von Feiertagen, Pausen, Ferien oder Unterrichtsausfall wegen Witterungsverhältnissen oder anderen Unterbrechungen durch höhere Gewalt, außerhalb jeglichen Einschreitevermögens von Seiten von inlingua. Bitte beachten Sie auch den beigefügten Stundenplan für eine detailliertere Auflistung, inclusive Daten für Programmferien und -unterbrechungen. Schüler (und ihre Eltern oder Erziehungsberechtigte, sofern zutreffend) stimmen explizit zu, dass Fotos, Zitate, Bilder und Leistungsdetails des Schülers für Werbezwecke ohne schriftliches Einverständnis oder Benachrichtigung verwendet werden dürfen. inlingua (und seine Vertreter) kann für den Fall, dass Leistungen, die dem Schüler erbracht werden sollen und aus durch inlingua (und seine Vertreter) nicht beeinflussbare Umstände nicht erbracht werden können, nicht haftbar gemacht werden. Außerdem haftet inlingua (und seine Vertreter) nicht für jeglichen und durch jeglichen Umstand entstandenen Verlust, Schaden, Krankheiten oder Verletzungen von Personen oder Eigentum, außer wenn eine Solche Haftung per Statut festgesetzt ist. Widerruf/Ausfall oder Verlegung des Unterrichtes sind nicht erlaubt. Eine verpasste Unterrichtsstunde ist eine verlorene Unterrichtsstunde. Ersatzunterricht, sofern erwünscht, wird mit $45.00 pro Unterrichtseinheit berechnet. Eine komplette Rückerstattung für nicht in Anspruch genommenen Unterricht wird I-20-Studenten nur dann gewährt, wenn der Antrag für ein F-1-Visum oder einen Statuswechsel (“change of status”) zu einem F-1-Visum vom US Department of Homeland Security abgelehnt wird. Allerdings wird keine Rückerstattung geleistet, wenn der Schüler seinen Antrag vor dem Entscheid zurück zieht. Alle Rückerstattungsforderungen der Kursgebühren und Widerruf der Anmeldung müssen schriftlich eingereicht werden. Die Höhe der Rückerstattung für nicht in Anspruch genommenen Unterricht, wenn zutreffend, richtet sich nach dem Datum, an welchem inlingua den schriftlichen Kündigungsantrag erhält, wie im folgenden dargestellt: ● 11 oder mehr Tage vor dem geplanten Kursbeginn: volle Rückerstattung (die Anmeldegebühr von $120 ist nicht erstattungsfähig). ● 1-10 Tage vor dem geplanten Kursbeginn: volle Rückerstattung (die Antragsgebühr von $120 ist nicht erstattungsfähig), abzüglich einer Kündigungsgebühr von $285. ● Am oder nach dem Tag des geplanten Kursbeginns: Schüler, die ihre Anmeldung stornieren wollen, müssen dies mindestens vier (4) Wochen zuvor schriftlich einreichen. Kursgebühren, die über diesen Zeitraum hinaus gehen, werden zu 50% der Originalsumme zurück erstattet (die Anmeldegebühr von $120 ist nicht erstattungsfähig). Alle Rückerstattungsforderungen der Unterkunftsgebühren und Stornierungen müssen schriftlich eingereicht werden. Die Höhe der Rückerstattung richtet sich nach dem Datum, an welchem inlingua den schriftlichen Stornierungswunsch erhält, wie im folgenden dargestellt: ● 11 oder mehr Tage vor dem geplanten Kursbeginn: Volle Rückerstattung. ● 1-10 Tage vor dem geplanten Kursbeginn: volle Rückerstattung, abzüglich einer Kündigungsgebühr, die dem Äquivalent einer Übernachtung zur höchsten buchbaren Hotelrate entspricht. ● Am oder nach dem Tag des geplanten Kursbeginns: Schüler, die ihre Unterkunft stornieren wollen, müssen dies mindestens zwei (2) Wochen zuvor schriftlich einreichen. Unterkunftsgebühren, die über diesen Zeitraum hinaus gehen, werden zurück erstattet. Bitte beachten Sie, dass im Fall, dass ein Schüler von der Gastfamilie oder dem Hotel veranlasst wird, die Unterkunft zu verlassen, inlingua nicht dafür zuständig ist, eine Alternativunterkunft zu finden oder zur Verfügung zu stellen. |












